Allerheiligen

Allerheiligen fällt auf den 1. November, 2026 auf einen Sonntag. Papst Gregor IV. legte das Fest 835 auf dieses Datum. Gesetzlicher Feiertag ist es in fünf deutschen Bundesländern, in ganz Österreich und in einem Teil der Schweizer Kantone.

Titelkarte: Allerheiligen, 1. November
Auf einen Blick
Datum1. November 2026
Ausgerufen vonPapst Gregor IV. (Festlegung 835)
ArtGesetzlicher Feiertag
Tag im Jahr305 von 365
WochentagSonntag

Allerheiligen fällt jedes Jahr auf den 1. November, 2026 also auf einen Sonntag. Gefeiert werden alle Heiligen der katholischen Kirche, ausdrücklich auch die, für die im Jahreskalender kein eigener Gedenktag vorgesehen ist. Im Kalender festgeschrieben hat das Fest Papst Gregor IV. im Jahr 835. Gesetzlicher Feiertag ist Allerheiligen heute in fünf deutschen Bundesländern, in ganz Österreich und in einem Teil der Schweizer Kantone.

Die Zahl
47,7 Millionen Menschen
leben in den fünf Bundesländern, in denen der 1. November arbeitsfrei ist: Nordrhein-Westfalen (18.034.454), Bayern (13.248.928), Baden-Württemberg (11.245.898), Rheinland-Pfalz (4.129.569) und das Saarland (1.012.141). Zusammen 47.670.990 von 83.577.140 Einwohnern, also 57 Prozent. Die Werte sind der Gebietsstand zum 31. Dezember 2024 auf Grundlage des Zensus 2022 und deshalb nicht mit älteren Bevölkerungszahlen vergleichbar. Quelle: Statistisches Bundesamt.

2026 hat davon niemand etwas. Der Tag fällt auf einen Sonntag und damit auf ein ohnehin freies Datum.

Warum es diesen Tag gibt

Ein Fest für alle Heiligen ist seit dem 4. Jahrhundert überliefert. Gefeiert wurde es damals nicht im November, sondern am Sonntag nach Pfingsten. Den Anlass dafür beschreibt das Erzbistum Köln nüchtern: Die Christenverfolgungen hatten so viele Märtyrer hinterlassen, dass für jeden Einzelnen kein eigener Tag mehr blieb. Ein Sammeltermin löste das Problem. Rund drei Jahrhunderte später, im 7. Jahrhundert, weihte Papst Bonifatius IV. einen römischen Tempel den Märtyrern und ordnete daraufhin ein jährliches Fest an.

Wie der 1. November an die Stelle des Pfingsttermins trat, beschreibt dasselbe Erzbistum als Verschiebung über mehrere Jahrhunderte. Ab dem 8. Jahrhundert verlor das Fest in Irland seinen Bezug zum Osterfestkreis. Es rückte an den Beginn des Winters, an den Übergang von der absterbenden Natur zur bleibenden Welt der Heiligen. Zu Beginn des 9. Jahrhunderts setzte sich dieses Datum im Reich Karls des Großen durch.

Erst danach kam die amtliche Festlegung: „Im Jahr 835 setzt Papst Gregor IV. das Fest offiziell im Kalender fest“, hält das Erzbistum Köln fest. Auch das ZDF nennt dieses Jahr und diesen Papst. 835 ist damit nicht der Ursprung des Datums, sondern das Jahr, in dem es verbindlich wurde.

Wer den Termin gesetzt hat, ist damit eindeutig: die Kirche selbst, durch den Papst. Beim Reformationstag am 31. Oktober ist das anders. Auch er hat ein genaues Jahr, aber einen weltlichen Urheber: Zum festen Gedenktag machte ihn 1667 der Erlass eines sächsischen Kurfürsten, nicht ein Beschluss einer Kirche.

Worum es geht: Heilige, nicht Tote

Der häufigste Irrtum an diesem Tag ist die Gleichsetzung mit dem Totengedenken. „Allerheiligen ist nicht in erster Linie ein Tag des Totengedenkens, sondern eine Feier des neuen Lebens, das die Heiligen führen“, schreibt das Bistum Mainz. Das Gedenken an die Verstorbenen hat einen eigenen Termin, und zwar den Tag danach.

Allerseelen am 2. November geht auf einen Abt zurück. „Odilo von Cluny führte im Jahr 998 diesen Gedenktag ein, um der Verstorbenen zu gedenken, die noch auf die endgültige Aufnahme in den Himmel warten“, hält das Erzbistum Köln fest. Von den Klöstern aus verbreitete sich der Termin in der Westkirche. Im 14. Jahrhundert war er im katholischen Kalender angekommen.

Gemeint sind an Allerheiligen nicht nur die kanonisierten Heiligen mit eigenem Kalendertag, sondern auch die unbekannten. Das Erzbistum Köln formuliert es so: Jeder Mensch sei dazu berufen, heilig zu leben. Gemeint sind ausdrücklich auch die, die sich für Frieden, Freiheit und Nächstenliebe einsetzen und dabei namenlos bleiben.

Die Zahl
19.219.601 Katholiken
gehörten Ende 2025 der katholischen Kirche in Deutschland an, nach Angaben der Bischofskonferenz 23 Prozent der Gesamtbevölkerung. Im selben Jahr traten 307.117 Menschen aus, nach 321.659 im Jahr 2024. Der Gottesdienstbesuch stieg von 6,6 auf 6,8 Prozent. Es sind vorläufige Zahlen. Quelle: Deutsche Bischofskonferenz, Kirchenstatistik 2025, veröffentlicht am 16. März 2026 in Bonn.

Der stille Feiertag: was am 1. November verboten ist

Arbeitsfrei ist nur die eine Hälfte der Rechtslage. Allerheiligen zählt zu den stillen Feiertagen, und das ist ein eigener Rechtsbegriff mit konkreten Verboten. Geregelt wird er im Feiertagsrecht der einzelnen Länder, und die Uhrzeiten unterscheiden sich erheblich. Welche Länder überhaupt betroffen sind, führt der DGB in seiner Feiertagsübersicht auf. Zwei Beispiele zeigen die Spanne; für Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland gelten eigene Landesregelungen.

In Bayern steht der 1. November in Art. 3 des Bayerischen Feiertagsgesetzes auf der Liste der stillen Tage. Der Schutz beginnt um 2 Uhr und endet um 24 Uhr. Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen sind in dieser Zeit nur zulässig, wenn „der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist“. Was das praktisch bedeutet, buchstabiert die Landeshauptstadt München aus: Ausdrücklich verboten ist auch das Tanzen. Warum der Abend davor überhaupt gefeiert wird und woher sein Name kommt, steht im Eintrag zu Halloween.

In Nordrhein-Westfalen ist das Zeitfenster kürzer: von 5 bis 18 Uhr. Untersagt sind dann Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Zirkusvorstellungen und Volksfeste. Dazu kommen sämtliche Unterhaltungsveranstaltungen in Gaststätten und Diskotheken sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettbüros. Erlaubt bleibt, was religiösen oder ernsten Charakter hat. So fasst die Stadt Köln das Feiertagsgesetz des Landes zusammen. Ab 18 Uhr fällt die Beschränkung weg — in Bayern erst um Mitternacht.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz

In Deutschland gehört der Nachmittag des 1. November dem Friedhof. Familien schmücken Gräber und stellen Grablichter auf, in den Pfarreien finden Gräberumgänge und Gräbersegnungen statt. Diese Handlungen gehören inhaltlich zu Allerseelen und finden trotzdem am Vortag statt. Die Erzdiözese Wien nennt den Grund offen: Die Tradition hat das Totengedenken aus praktischen Gründen auf den 1. November verlegt, weil dieser Tag ein Feiertag ist und der 2. November keiner. Wie ausgeprägt diese Erinnerungskultur im deutschsprachigen Raum ist, zeigt auch der Tag des Friedhofs im September. 2026 fällt dieser Nachmittag auf einen Sonntag; an den Uhrzeiten des stillen Feiertags ändert das nichts.

Österreich macht keine Länderunterschiede. Allerheiligen ist einer von 13 gesetzlichen Feiertagen nach § 7 des Arbeitsruhegesetzes und gilt im gesamten Bundesgebiet, wie die Arbeitsinspektion auflistet. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, wie 2026, greifen die Bestimmungen über die Wochenendruhe.

Ein gut dokumentierter österreichischer Brauch am 1. November ist der Allerheiligenstriezel, ein geflochtener Hefezopf, den Paten ihren Patenkindern schenken. In manchen Regionen heißt der 1. November deshalb Godntag oder Godltag. Die Gräbersegnungen finden auch dort am Nachmittag in den Pfarren statt. Beides beschreibt katholisch.at, das Portal der katholischen Kirche in Österreich.

In der Schweiz entscheiden die Kantone. Von Bundes wegen ist nur der 1. August den Sonntagen gleichgestellt; darüber hinaus dürfen die Kantone nach Art. 20a des Arbeitsgesetzes „höchstens acht weitere Feiertage“ so behandeln. Das erläutert das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Frei ist der 1. November in Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Tessin, Wallis und Jura, dazu in Teilen von Aargau, Basel-Landschaft, Freiburg, Graubünden und Solothurn. In den überwiegend reformierten Kantonen ist es ein normaler Arbeitstag.

Wie eng dieses Kontingent ist, zeigt Luzern. Die kantonale Industrie- und Gewerbeaufsicht führt genau acht Tage neben dem Bundesfeiertag auf: Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Weihnachten und Stefanstag. Das Kontingent ist damit ausgeschöpft. Und wie fein die Grenze verlaufen kann, zeigt Solothurn: Der Kanton führt Allerheiligen in seiner amtlichen Feiertagsliste mit einer Fußnote — nicht im Bezirk Bucheggberg. Der Feiertag endet dort an einer Bezirksgrenze, innerhalb desselben Kantons.

Was man tun kann

  • Vor einer Fahrt prüfen, ob der Feiertag am Ziel gilt. Zwischen Hessen und Bayern oder zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen liegen an diesem Datum geschlossene Geschäfte und volle Straßen. Die Übersicht nach Ländern führt der DGB.
  • Bei einer geplanten Veranstaltung die Uhrzeiten des stillen Feiertags nachschlagen, nicht bloß das Datum. In Bayern läuft der Schutz von 2 bis 24 Uhr, in Nordrhein-Westfalen von 5 bis 18 Uhr.
  • Die Uhrzeit der Gräbersegnung in der eigenen Pfarrei erfragen. Sie steht in den Pfarrblättern und auf den Aushängen am Friedhof, und sie liegt meist am Nachmittag.
  • Beim Grabschmuck in die Friedhofssatzung der Gemeinde schauen. Sie regelt, was auf dem Grab stehen darf und was nicht.
  • Die beiden Tage auseinanderhalten. Der 1. November gilt den Heiligen, der 2. November den Verstorbenen. Wer eine Messe für einen Angehörigen möchte, fragt nach dem Allerseelengottesdienst.
  • In Österreich den Allerheiligenstriezel rechtzeitig bestellen. Bäckereien nehmen die Bestellungen in den Tagen davor an, und der Andrang ist am 31. Oktober.

Bei Allerheiligen lässt sich die amtliche Festlegung auf ein Jahr genau angeben: 835. Was seither dazugekommen ist, steht in keinem päpstlichen Dokument — die Kerzen auf den Gräbern, der geflochtene Striezel, das Tanzverbot ab zwei Uhr morgens in München. Der Tag trägt den Namen der Heiligen und gehört in der Praxis den Toten. Weitere Gedenktage dieses Monats stehen im Kalender für November.

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