Internationaler Tag für die Abschaffung der Sklaverei

Am 2. Dezember erinnern die Vereinten Nationen an die Konvention gegen Menschenhandel von 1949. Gemeint ist die Sklaverei der Gegenwart: Zwangsarbeit, Zwangsheirat und Ausbeutung, auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Titelkarte: Internationaler Tag für die Abschaffung der Sklaverei, 2. Dezember
Auf einen Blick
Datum2. Dezember 2026
Ausgerufen vonVereinte Nationen
ResolutionA/RES/317 (IV)
ArtInternationaler Aktionstag
Tag im Jahr336 von 365
WochentagMittwoch

Der Internationale Tag für die Abschaffung der Sklaverei fällt jedes Jahr auf den 2. Dezember. Die Vereinten Nationen erinnern damit an den 2. Dezember 1949, als die UN-Generalversammlung mit der Resolution 317 (IV) ein Abkommen gegen Menschenhandel annahm. Im Mittelpunkt steht heute nicht die Geschichte, sondern die Ausbeutung der Gegenwart.

Die Zahl
50 Millionen
Menschen lebten 2021 in moderner Sklaverei: 28 Millionen in Zwangsarbeit und 22 Millionen in Zwangsheirat. Das sind zehn Millionen mehr als 2016. Die Schätzung stammt von der ILO, Walk Free und der Internationalen Organisation für Migration und erschien 2022. Quelle: Internationale Arbeitsorganisation (ILO).

Warum es diesen Tag gibt

Das Datum geht auf die Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer zurück. Die Generalversammlung verabschiedete sie am 2. Dezember 1949. In Kraft trat sie am 25. Juli 1951. Stand 2026 hat sie 82 Vertragsstaaten, verzeichnet in der Vertragssammlung der Vereinten Nationen.

Der Name des Tages reicht weiter als das Abkommen, auf das er sich beruft. Die Konvention von 1949 richtete sich gegen Menschenhandel und die Ausbeutung in der Prostitution. Die Vereinten Nationen richten den Tag heute auf zeitgenössische Formen der Sklaverei aus. Dazu zählen sie Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung, die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, Zwangsheirat und die Zwangsrekrutierung von Kindern für bewaffnete Konflikte.

Formal ist Sklaverei überall verboten. Als letztes Land verbot Mauretanien sie 1981 und stellte sie 2007 unter Strafe. Verfolgt wurde sie dort nach Angaben von Amnesty International noch 2024 nur selten.

Worum es geht

Die ILO fasst unter „moderner Sklaverei“ Ausbeutung zusammen, die ein Mensch nicht ablehnen oder verlassen kann: wegen Drohungen, Gewalt, Zwang, Täuschung oder Machtmissbrauch. Gezählt werden zwei Formen, Zwangsarbeit und Zwangsheirat.

Die Schätzung widerspricht der Vorstellung, es gehe um ein fernes Problem. 86 Prozent der Zwangsarbeit finden in der Privatwirtschaft statt. Mehr als die Hälfte, 52 Prozent, entfällt auf Länder mit hohem oder oberem mittlerem Einkommen. Fast jedes achte Opfer von Zwangsarbeit ist ein Kind, insgesamt 3,3 Millionen. Arbeitsmigranten sind mehr als dreimal so häufig in Zwangsarbeit wie erwachsene Arbeitskräfte, die nicht migriert sind.

Eine Form trifft vor allem Frauen und Mädchen: Fast vier von fünf Opfern kommerzieller sexueller Ausbeutung sind nach Angaben der Vereinten Nationen weiblich. Hier berührt sich dieser Tag mit dem Internationalen Tag für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, der eine Woche früher am 25. November liegt.

Der UN-Generalsekretär beschreibt in seiner Botschaft zum 2. Dezember 2025, wer ausgenutzt wird: Menschen, die mit extremer Armut, Diskriminierung oder Umweltzerstörung zu kämpfen haben, und Menschen auf der Flucht vor bewaffneten Konflikten. Das österreichische Bundeskriminalamt nennt bei den Opfern ähnliche Faktoren: Armut, Arbeitslosigkeit, ein niedriges Bildungsniveau und die Suche nach einem vermeintlich „besseren Leben“. Deshalb gehört auch der Internationale Tag für die Beseitigung der Armut am 17. Oktober in diesen Zusammenhang.

Die Zahl
566 Verfahren
wegen des Verdachts auf Menschenhandel und Ausbeutung wurden 2025 in Deutschland abgeschlossen, 1,7 Prozent weniger als im Höchststand des Vorjahres. Bei sexueller Ausbeutung stieg die Zahl auf 391 Verfahren mit 574 Opfern, den höchsten Wert seit zehn Jahren. Bei Arbeitsausbeutung erreichte sie mit 58 Verfahren und 207 Opfern einen neuen Höchststand. Weil solche Taten meist erst durch Kontrollen bekannt werden, geht das BKA von einem erheblichen Dunkelfeld aus. Quelle: Bundeskriminalamt, Bundeslagebild 2025.

Fünf Termine, die leicht verwechselt werden

Zum Thema Sklaverei stehen mehrere internationale Tage im Kalender. Sie gehen auf die Vereinten Nationen, die UNESCO und die EU zurück und haben verschiedene Anlässe:

  • 25. März: Internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer der Sklaverei und des transatlantischen Sklavenhandels. Die UN-Generalversammlung beschloss ihn mit der Resolution 62/122, begangen wird er seit 2008.
  • 30. Juli: Welttag gegen Menschenhandel, festgelegt mit der UN-Resolution 68/192.
  • 23. August: Internationaler Tag der Erinnerung an den Sklavenhandel und seine Abschaffung. Ausgerufen hat ihn die UNESCO, begangen wird er seit 1998. Das Datum erinnert laut Bundeszentrale für politische Bildung an den Aufstand versklavter Menschen in Saint-Domingue, dem heutigen Haiti, im Jahr 1791.
  • 18. Oktober: EU-Tag zur Bekämpfung des Menschenhandels.
  • 2. Dezember: der Tag dieser Seite. Er gilt nicht dem historischen Sklavenhandel, sondern der Ausbeutung von heute.

Älter als alle diese Termine ist das Übereinkommen über die Sklaverei von 1926. Mit ihm verpflichtete sich die Staatengemeinschaft, Sklaverei in all ihren Formen zu beenden. An den 100. Jahrestag im Jahr 2026 erinnerte der UN-Generalsekretär in seiner Botschaft zum 2. Dezember 2025.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz

Keines der drei Länder ist Vertragsstaat der Konvention von 1949. In der UN-Vertragssammlung fehlen Deutschland, Österreich und die Schweiz; vermerkt ist, dass die DDR 1974 beigetreten war. Gegen Ausbeutung vorgegangen wird in allen drei Ländern mit eigenem Strafrecht und eigenen Anlaufstellen.

In Deutschland erfasst das Strafgesetzbuch Ausbeutung unter anderem als Zwangsprostitution (§ 232a), Zwangsarbeit (§ 232b) und Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233). Die Zahlen dazu legt das Bundeskriminalamt im Bundeslagebild vor. Für 2025 weist es 181 minderjährige Opfer aus. Im KOK, dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel, sind 43 Fachberatungsstellen für Betroffene zusammengeschlossen.

Österreich hat mit § 104 StGB einen Paragrafen, der ausdrücklich „Sklaverei“ heißt. Wer Sklavenhandel treibt oder jemanden in eine sklavereiähnliche Lage bringt, dem drohen zehn bis zwanzig Jahre Haft. Daneben steht § 104a für Menschenhandel. Nach diesem Paragrafen zählte das Bundeskriminalamt 2024 insgesamt 45 Opfer, darunter 28 in Arbeitsausbeutung und 10 in sexueller Ausbeutung. 2004 richtete die Bundesregierung die Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels ein. Der siebte Nationale Aktionsplan für 2024 bis 2027 umfasst 103 Maßnahmen. Betroffene Frauen unterstützt LEFÖ-IBF, die Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels; für Männer gibt es MEN VIA.

In der Schweiz führt die FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration ein Opferschutzprogramm. Die FIZ besteht seit 1985. Laut Jahresbericht 2025 verzeichnete es 300 Fälle, 228 Personen wurden abschließend als Opfer von Menschenhandel identifiziert. 164 von ihnen waren von sexueller Ausbeutung betroffen. Weitere 59 wurden als Opfer von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung erkannt, 17 davon in der Haushalts- und Betreuungsarbeit. 65 Personen lebten in einer Schutzunterkunft der FIZ.

Was man tun kann

  • Die Maschen der Anwerbung kennen. Das deutsche Bundeskriminalamt nennt falsche Jobversprechen, vorgetäuschte Modelagenturen und die sogenannte Loverboy-Methode. In Österreich setzte sich laut Bundeskriminalamt 2024 der Trend zur Anwerbung über soziale Medien und Messenger fort.
  • Einen Verdacht melden. In Deutschland bei der Polizei, im Notfall unter 110. In Österreich bei der Hotline des Bundeskriminalamts, +43 677 61 34 34 34, rund um die Uhr. In der Schweiz bei ACT212, telefonisch unter 0840 212 212 von Montag bis Freitag zwischen 10 und 18 Uhr oder online, auf Wunsch anonym.
  • Unterstützung finden. In Deutschland hilft die Online-Anlaufstelle Menschenhandel des KOK potenziell Betroffenen, passende Angebote zu finden. Sie ist anonym und kostenlos, die Gespräche laufen auf Deutsch und Englisch. Die Fachberatungsstellensuche des KOK nennt spezialisierte Stellen in ganz Deutschland.
  • Nach Lieferketten fragen. Weil 86 Prozent der Zwangsarbeit in der Privatwirtschaft stattfinden, lohnt die Frage, unter welchen Bedingungen Waren und Dienstleistungen entstehen.

Der 2. Dezember ist ein fester Termin. Acht Tage später folgt der Tag der Menschenrechte. Er erinnert an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, deren Artikel 4 festhält: „Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.“

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