Internationaler Tag der Frauen in ländlichen Gebieten
Der Internationale Tag der Frauen in ländlichen Gebieten wird jedes Jahr am 15. Oktober begangen. Ausgerufen hat ihn die UN-Generalversammlung 2007 mit der Resolution A/RES/62/136; die Kampagne dahinter kommt aus einer Genfer Stiftung.
| Datum | 15. Oktober 2026 |
|---|---|
| Ausgerufen von | Vereinte Nationen |
| Resolution | A/RES/62/136 |
| Art | Internationaler Aktionstag |
| Tag im Jahr | 288 von 365 |
| Wochentag | Donnerstag |
Der Internationale Tag der Frauen in ländlichen Gebieten wird jedes Jahr am 15. Oktober begangen, 2026 also an einem Donnerstag. Ausgerufen hat ihn die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. Dezember 2007 mit der Resolution A/RES/62/136; erstmals begangen wurde er am 15. Oktober 2008. Im deutschsprachigen Raum ist er meist als Internationaler Tag der Landfrauen oder als Weltlandfrauentag bekannt – gemeint ist immer derselbe Termin. 2026 fällt er in ein besonderes Jahr: Die Vereinten Nationen haben es zum Internationalen Jahr der Bäuerin erklärt.
Warum es diesen Tag gibt
Die Generalversammlung hat den Tag beschlossen, erfunden hat sie ihn nicht. Er kommt aus der Zivilgesellschaft, und die Organisation dahinter sitzt in Genf.
Bei der Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking entwickelten drei Nichtregierungsorganisationen die Idee eines weltweiten Landfrauentages; welche drei, nennt die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros in ihrer Darstellung nicht. Sicher ist der Rest: Die Genfer Women’s World Summit Foundation nennt den 15. Oktober 1995 als Startdatum und führt die Kampagne seit 1997 an.
Das Datum ist bewusst gewählt. Der 16. Oktober ist der Welternährungstag der Vereinten Nationen. Der Tag davor gehört denen, die einen großen Teil dieser Ernährung erzeugen.
Zwölf Jahre später zog die Generalversammlung nach. Ihre Resolution vom 18. Dezember 2007 trägt den Titel „Verbesserung der Lage der Frauen in ländlichen Gebieten“. Der Aktionstag ist darin ein Absatz unter vielen und hat bis heute keine eigene Resolution. Ausdrücklich mitgemeint sind indigene Frauen. Ihnen hat die Generalversammlung am 26. November 2025 mit der Resolution A/RES/80/10 einen eigenen Termin gewidmet: den Internationalen Tag der indigenen Frauen und Mädchen der Welt. Erstmals begangen wurde er am 5. September 2026.
Worum es geht
Frauen stellten 2021 rund 40 Prozent der Arbeitskräfte in den weltweiten Agrar- und Ernährungssystemen; die Zahl stammt von der FAO. Ihre Stellung darin ist eine andere.
Sie kommen schwerer an Land, Kredit, Betriebsmittel und Märkte, und für ihre Erzeugnisse erzielen sie niedrigere Preise. Ein großer Teil ihrer Arbeit ist unbezahlte Sorge- und Hausarbeit und taucht in keiner Statistik auf.
Beim Lohn kursieren zwei Zahlen, und sie zählen unterschiedlich weit. Beide gehen auf die FAO zurück. Für Lohnarbeit in der Landwirtschaft nennen die Vereinten Nationen auf ihrer Seite zum 15. Oktober 82 Cent je Dollar, den ein Mann verdient. Für Lohnarbeit in den Agrar- und Ernährungssystemen insgesamt, also unter anderem einschließlich Verarbeitung und Handel, nennt die FAO 78 Cent. Womit Lohnlücken sonst noch gemessen werden, steht beim Internationalen Tag für gleiches Entgelt.
2026 heißt das Jahr der Bäuerin, aber nicht überall gleich
Am 2. Mai 2024 erklärte die Generalversammlung das Jahr 2026 zum Internationalen Jahr der Bäuerin. Eingebracht hatten die Resolution die Vereinigten Staaten, getragen von 123 Mitunterzeichnern; es war das erste Mal, dass die USA ein Internationales Jahr beantragten. In der Liste der Internationalen Jahre der Vereinten Nationen steht sie als A/RES/78/279. Die Durchführung liegt bei der FAO, gemeinsam mit den beiden anderen in Rom ansässigen UN-Organisationen IFAD und WFP.
Wer im deutschsprachigen Raum danach sucht, findet dasselbe Jahr unter drei Bezeichnungen. Der offizielle deutsche Titel lautet Internationales Jahr der Bäuerin. Der Deutsche LandFrauenverband führt es als Internationales Jahr der Frauen in der Landwirtschaft. Der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband schreibt vom UNO-Jahr der Bäuerinnen und Landwirtinnen. Gemeint sind dieselbe Resolution und dasselbe Jahr.
Was die Schweiz ab 2027 verlangt
Die Lücke zwischen Mitarbeit und Absicherung bleibt meist abstrakt. In der Schweiz kostet sie ab dem 1. Januar 2027 Geld.
Von diesem Datum an hängen die Direktzahlungen an einen Betrieb daran, ob die mitarbeitende Ehepartnerin oder eingetragene Partnerin selbst versichert ist. Die Verordnung ist geschlechtsneutral formuliert; nach Darstellung des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes betrifft sie in der Praxis fast nur Frauen. Geregelt ist die Pflicht in Artikel 10 der Direktzahlungsverordnung, den der Bundesrat mit dem Verordnungspaket 2024 beschlossen hat – so berichtet es die Bauernzeitung. Wer regelmäßig und in beträchtlichem Maße auf dem Hof arbeitet, braucht einen Mindestschutz: eine Taggeldversicherung von wenigstens 100 Franken pro Tag, spätestens ab dem 61. Tag, für den Verdienstausfall bei Krankheit und Unfall. Dazu eine Risikovorsorge für Invalidität und Tod von mindestens 24.000 Franken Jahresrente oder 300.000 Franken Kapital.
Fehlt der Schutz, wird gekürzt. Beim ersten Verstoß sind es 10 Prozent der Direktzahlungen, mindestens 500 und höchstens 2.000 Franken im Jahr. Im Wiederholungsfall verdoppelt sich der Abzug, danach vervierfacht er sich. Die Angaben stammen vom Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverband, der die Regel jahrelang gefordert hat.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz
In Deutschland trägt der Deutsche LandFrauenverband das Thema. Gegründet am 20. Oktober 1948, zählt er rund 450.000 Mitglieder in mehr als 12.000 Ortsvereinen, 430 Kreisvereinen und 22 Landesverbänden. Das macht ihn nach eigenen Angaben zum größten Verband für Frauen auf dem Land. Zum Tag richtet er eine zentrale Veranstaltung aus. Die Ausgabe 2025 fand in Kampala statt, gemeinsam mit den ugandischen Bauernverbänden UNFFE und UNYFA und mit mehr als 70 Teilnehmenden.
Die Zahlen dazu liefert die Studie „Frauen.Leben.Landwirtschaft“ des Thünen-Instituts und der Universität Göttingen, 2022 die erste gesamtdeutsche Untersuchung zur Lage dieser Frauen seit der Wiedervereinigung. Sie zitiert die Agrarstatistik mit 11 Prozent Betriebsleiterinnen. Bei der vorgesehenen Hofnachfolge kommt sie auf rund 18 Prozent Frauenanteil. Mit beiden Werten steht Deutschland im europäischen Vergleich auf einem der letzten Plätze. An den Arbeitskräften in der Landwirtschaft haben Frauen dagegen einen Anteil von rund 35 Prozent.
In Österreich vertritt die ARGE Bäuerinnen in der Landwirtschaftskammer die Interessen. Sie schreibt vom Weltlandfrauentag und hat den 15. Oktober für ein Treffen der deutschsprachigen Landfrauenverbände genutzt; ihr eigenes Jahrestreffen ist der Bundesbäuerinnentag.
Der Anteil der Höfe in Frauenhand liegt hier weit höher: 35 Prozent nach dem Grünen Bericht 2023. Der Sprung von 11 auf 35 Prozent ist allerdings kein sauberer Ländervergleich. Die deutsche Zahl zählt die Betriebsleitung nach der Agrarstatistik; die österreichische zählt Höfe, die „von weiblicher Hand geführt“ werden. Dieselbe Quelle nennt rund 30.000 Direktvermarktungsbetriebe, etwa 7.400 Betriebe mit Urlaub am Bauernhof und rund 850 agrarpädagogische Anbieter. Diese Betriebszweige schreibt sie ausdrücklich den Bäuerinnen zu. Als Baustelle benennt sie die Pensionsfolgen von Teilzeitarbeit und das Erbrecht.
In der Schweiz ist der Anteil an der Betriebsleitung am kleinsten – auch hier nach einer eigenen Zählweise. Das Bundesamt für Statistik zählte 2024 bei 47.075 Betrieben 7,7 Prozent Betriebsleiterinnen, nach 5,2 Prozent im Jahr 2014. Kantonal reicht die Spanne laut Auswertung der Bauernzeitung von 3,8 Prozent in Nidwalden bis 23 Prozent in Basel-Stadt, wo es allerdings nur wenige Höfe gibt.
Der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband meldet sich zum Termin selbst zu Wort. In seiner Mitteilung vom 15. Oktober 2024 nennt er den Tag „Internationaler Welt-Landfrauentag“ und fordert, den Weg der Gesetzesänderungen fortzusetzen. Dort stehen auch die Zahlen dahinter. Frauen stellen ein Drittel der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte, rund 54.000. Die Mehrheit von ihnen ist ein Familienmitglied des Betriebsleiters. In der Altersgruppe bis 35 Jahre steigt der Anteil der Betriebsleiterinnen dagegen auf 26 Prozent.
Was man an diesem Tag tun kann
- Die eigene Absicherung nachrechnen. Ab 2027 hängen in der Schweiz die Direktzahlungen davon ab. Wer mitarbeitet, sollte wissen, was im Versicherungsschein und was im Grundbuch steht.
- Vor dem Ländervergleich die Definition prüfen. Betriebsleiterin, Betriebsinhaberin und mitarbeitende Familienangehörige sind drei Kategorien der Agrarstatistik, und die Länder ziehen die Grenze unterschiedlich.
- Den 15. nicht mit dem 16. Oktober verwechseln. Der Welternährungstag am Tag darauf hat eine eigene Resolution und wird von der FAO getragen.
- Vor Ort andocken. Ortsverein des LandFrauenverbandes, ARGE Bäuerinnen im Bundesland oder kantonaler Landfrauenverein – die drei Ebenen, auf denen an diesem Tag etwas stattfindet.
Der 15. Oktober ist ein fester Termin und wandert nur über die Wochentage. Er ist der jüngere und der leisere Verwandte des Weltfrauentags am 8. März. Der Weltfrauentag kommt aus der städtischen Arbeiterinnenbewegung, der 15. Oktober aus einer Genfer Stiftung und einem Kalenderplatz direkt vor dem Welternährungstag. Die übrigen Termine des Monats stehen im Kalender für Oktober.
- Resolution A/RES/62/136 der UN-Generalversammlung vom 18. Dezember 2007: Verbesserung der Lage der Frauen in ländlichen Gebieten
- Resolution A/RES/80/10 der UN-Generalversammlung vom 26. November 2025: Internationaler Tag der indigenen Frauen und Mädchen der Welt
- Vereinte Nationen, Regionales Informationszentrum: Liste der internationalen Tage
- Vereinte Nationen: Seite zum 15. Oktober, Lohnlücke und Hintergrund
- Vereinte Nationen: Internationale Jahre, Internationales Jahr der Bäuerin, A/RES/78/279
- FAO: Internationales Jahr der Bäuerin 2026, Produktivitäts- und Lohnlücke
- US-Vertretung bei den Vereinten Nationen: Annahme der Resolution am 2. Mai 2024, 123 Mitunterzeichner
- Women’s World Summit Foundation, Genf
- Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros: Entstehung des Tages
- Thünen-Institut und Universität Göttingen: Studie Frauen.Leben.Landwirtschaft
- Deutscher LandFrauenverband: Ergebnisse der Studie
- Deutscher LandFrauenverband: Geschichte und Mitgliederzahlen
- BMEL-Statistik: Frauenanteil an den Arbeitskräften in der Landwirtschaft
- Deutscher LandFrauenverband: zentrale Veranstaltung zum Internationalen Tag der Landfrauen 2025
- Landwirtschaftskammer Österreich: Zahlen zu Bäuerinnen und Betriebszweigen
- ARGE Österreichische Bäuerinnen: Weltlandfrauentag am 15. Oktober
- Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband: soziale Absicherung ab 2027
- Bauernzeitung: Artikel 10 der Direktzahlungsverordnung und das Verordnungspaket 2024
- Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband: Mitteilung zum Welt-Landfrauentag vom 15. Oktober 2024
- Bundesamt für Statistik: Landwirtschaftliche Strukturerhebung 2024
- Bauernzeitung: Anteil der Betriebsleiterinnen in der Schweiz nach Kantonen