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Welttag des audiovisuellen Erbes

Der Welttag des audiovisuellen Erbes fällt 2026 auf Dienstag, den 27. Oktober. Die UNESCO rief ihn 2005 aus, zum 25. Jahrestag ihrer Empfehlung zum Schutz und zur Erhaltung bewegter Bilder von 1980.

Titelkarte: Welttag des audiovisuellen Erbes, 27. Oktober
Auf einen Blick
Datum27. Oktober 2026
Ausgerufen vonUNESCO
ArtInternationaler Aktionstag
Tag im Jahr300 von 365
WochentagDienstag

Der Welttag des audiovisuellen Erbes fällt 2026 auf Dienstag, den 27. Oktober. Ausgerufen hat ihn die UNESCO: Ihre 33. Generalkonferenz erklärte den Tag 2005 in Paris. Gemeint sind Filme, Radio- und Fernsehsendungen, Ton- und Videoaufnahmen. Es ist der Teil des kulturellen Gedächtnisses, den man nicht aufschlagen kann: Man braucht ein Gerät dafür. Und der zerfällt, wenn ihn niemand umkopiert.

Die Zahl
80 Prozent
des audiovisuellen Kulturguts weltweit gelten in ihrem Bestand als gefährdet. Die Schätzung stammt von der UNESCO; zitiert wird sie vom Phonogrammarchiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.

Warum es diesen Tag gibt

Das Datum ist kein Zufall. Am 27. Oktober 1980 verabschiedete die 21. Generalkonferenz der UNESCO in Belgrad die „Empfehlung zum Schutz und zur Erhaltung bewegter Bilder“. Sie war das erste internationale Dokument, das Film- und Fernsehaufnahmen ausdrücklich zum Kulturgut erklärte und die Mitgliedsstaaten aufforderte, sie zu sichern. Der Text ist bei der UNESCO bis heute abrufbar.

25 Jahre später griff die Organisation dieses Datum wieder auf. Die 33. Generalkonferenz erklärte 2005 den 27. Oktober zum Welttag des audiovisuellen Erbes. Ein Motto gibt die UNESCO jedes Jahr neu aus. 2025, zum zwanzigsten Jahrestag, lautete es „A Window to the World“ — ein Fenster zur Welt.

Anders als bei vielen UN-Gedenktagen steht dahinter kein Appell an das persönliche Verhalten, sondern an Haushalte und Archive. Der Tag richtet sich an die Stellen, die entscheiden, ob ein Bestand umkopiert wird oder liegen bleibt.

Worum es geht

Audiovisuelles Erbe ist alles, was nur mit einer Maschine lesbar ist: Kinofilme, Wochenschauen, Amateuraufnahmen, Radiosendungen, Fernseharchive, Schellackplatten, Tonbänder, Videokassetten. Das unterscheidet es grundlegend von einem Buch. Ein Buch aus dem Jahr 1800 lässt sich aufschlagen. Ein Videoband von 1985 ist ohne passendes Abspielgerät ein Stück Plastik.

Daraus folgen zwei getrennte Risiken. Das erste ist der Zerfall des Trägers: Filme werden brüchig, Bänder verkleben, Magnetschichten lösen sich ab. Das zweite ist der Verlust der Technik, und es ist das unterschätzte. Die Österreichische Mediathek weist darauf hin, dass auch die Abspielgeräte einem technologischen Wandel unterliegen. Viele davon seien „bereits jetzt nicht mehr im Handel erhältlich“. Ein tadellos erhaltenes Band nützt wenig, wenn niemand mehr eine funktionierende Maschine dafür hat.

Der Tag meint dabei keineswegs allein alte Bestände. Was heute entsteht, ist morgen Archivgut, und digital geborenes Material ist keineswegs automatisch sicher: Dateiformate veralten, Speichermedien fallen aus, und ohne Beschriftung findet eine Aufnahme niemand wieder. Ein Podcast von heute teilt dieses Problem mit einer Wochenschau von 1930.

Die Zahl
473,9 Millionen Euro
würde die digitale Sicherung des deutschen Filmerbes kosten. Gerechnet wurde mit knapp 170.000 Titeln und rund 4,3 Millionen Minuten Material — ein Äquivalent von etwa 48.000 abendfüllenden Filmen. Quelle: PwC, „Kostenabschätzung zur digitalen Sicherung des Filmischen Erbes“ für die Filmförderungsanstalt, 20. Juli 2015.

Warum ein Film verschwindet, obwohl er im Archiv liegt

Bis in die 1950er Jahre wurde auf Nitrofilm gedreht. Das Material ist leicht brennbar und chemisch instabil, und es zersetzt sich weiter, auch im Regal. Im Endstadium bleibt von einer Rolle nur braunes Pulver. Das Filmarchiv Austria lagert rund 40.000 Nitrofilm-Originale aus den Jahren 1896 bis in die 1950er. Dafür eröffnete es 2010 das einzige Spezialgebäude Österreichs für die Langzeitarchivierung von Nitrofilm.

Der Nachfolger, der Acetatfilm, galt als Sicherheitsfilm. Auch er zerfällt: Beim sogenannten Essigsyndrom gibt das Material Essigsäure ab, schrumpft und wellt sich, und der Vorgang beschleunigt sich selbst. Die PwC-Studie führt genau dieses Syndrom als Grund an, warum Digitalisierung nicht warten kann. Es ist der entscheidende Unterschied zu fast jeder anderen Kulturausgabe: Wer hier ein Projekt aufschiebt, verschiebt keinen Termin, sondern verliert Material.

Und Digitalisierung beendet die Aufgabe nicht, sie verwandelt sie. Dieselbe Studie rechnet mit vierfacher Speicherung als Standard des Bundesarchivs. Und sie weist ausdrücklich darauf hin, dass ihre Kalkulation die rund alle sieben Jahre nötige Erneuerung der Speichertechnologie gar nicht enthält. Aus einem einmaligen Projekt wird eine Dauerlast — und die muss jedes Jahr neu bezahlt werden.

Wie viel dabei auf dem Spiel steht, zeigt ein deutscher Bestand, der nicht aus dem Kino stammt. Die Tonbandaufnahmen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses stehen seit 2017 im UNESCO-Weltdokumentenerbe: 103 Tonbänder zu 454 Verfahrensbänden. „Während 183 Verhandlungstagen vernahm das Gericht 360 Personen, darunter 221 Opferzeugen“, schreibt die Deutsche UNESCO-Kommission. Die Stimmen der Überlebenden gibt es nur auf diesen Bändern.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz

In Deutschland liegt der größte Bestand beim Bundesarchiv: Über 250.000 Dokumentar- und Spielfilme auf unterschiedlichen Trägermaterialien, mit Material aus der Frühzeit des Kinos seit 1895, wie das Bundesarchiv angibt. Öffentlich sichtbar wird der 27. Oktober vor allem in Berlin. Dort zeigt die Deutsche Kinemathek gemeinsam mit dem Zeughauskino im Deutschen Historischen Museum wiederentdeckte und restaurierte Kurzfilme.

Bezahlt wird die Rettung aus dem Förderprogramm Filmerbe, das am 1. Januar 2019 startete. Bund, Länder und Filmförderungsanstalt sollten zu gleichen Teilen jährlich 10 Millionen Euro bereitstellen, zehn Jahre lang. Diese Summe kam zuletzt nicht zusammen: 2025 wurden nach Angaben der Initiative Filmerbe in Gefahr nur 5.466.189,50 Euro verwendet. Seit dem 1. Mai 2026 sind die Höchstfördersummen zudem auf 70.000 Euro je kuratorisches und 80.000 Euro je konservatorisches Projekt gedeckelt, womit aufwändige Restaurierungen ausfallen. Das Programm läuft 2028 aus. Ein Antrag im Bundestag fordert, die Bundesmittel ab 2027 auf mindestens 30 Millionen Euro jährlich aufzustocken und das Programm dauerhaft abzusichern.

Österreich hat bei diesem Thema einen Vorsprung, den kaum jemand kennt. Das Phonogrammarchiv der Akademie der Wissenschaften in Wien wurde 1899 gegründet und ist das älteste Schallarchiv der Welt. Seine historischen Bestände von 1899 bis 1950 — mehr als 50.000 Tonaufnahmen mit rund 7.000 Stunden Spielzeit — stehen seit 1999 im UNESCO-Weltdokumentenerbe. Für den Film ist das Filmarchiv Austria zuständig, dessen Sammlung über 500.000 Titel umfasst und in Laxenburg lagert. Für Ton und Video ist es die Österreichische Mediathek im Verbund mit dem Technischen Museum Wien.

Die Schweiz hat für die Aufgabe eine eigene Stelle geschaffen. Memoriav, die Kompetenzstelle für das audiovisuelle Kulturerbe der Schweiz, wurde am 1. Dezember 1995 in Bern gegründet. Zu den Gründern zählen die Nationalbibliothek, das Bundesarchiv, die Cinémathèque suisse und die SRG SSR. Ihr Portal Memobase bündelt Bestände und Metadaten von rund 160 Institutionen. Seit August 2026 sind dort 1,5 Millionen Radio- und Fernsehsendungen aus den Archiven von RTR und SRF recherchierbar, zurück bis in die 1930er Jahre. Mehr als 650.000 Dokumente lassen sich direkt online hören oder ansehen. Damit kommt Memobase nach Angaben der SRG SSR bald auf mehr als zwei Millionen audiovisuelle Dokumente.

Der Vergleich der drei Länder ist aufschlussreich: Alle drei haben starke Archive, aber nur die Schweiz hat eine dauerhaft finanzierte Stelle, deren einzige Aufgabe das audiovisuelle Erbe ist. In Deutschland hängt die Sicherung an einem befristeten Förderprogramm.

Was man an diesem Tag tun kann

  • Den eigenen Keller ernst nehmen. VHS, Hi8, MiniDV, Tonbandspulen und Audiokassetten aus Familienbesitz verschwinden zuerst. Und zwar nicht, weil das Band kaputt ist, sondern weil kein Gerät mehr da ist. Wer noch einen funktionierenden Rekorder hat, sollte ihn benutzen, solange er läuft.
  • Beschriften, bevor digitalisiert wird. Wer, wann, wo: Ohne diese drei Angaben ist auch eine perfekt digitalisierte Datei in zehn Jahren nicht auffindbar. Metadaten sind kein Beiwerk, sie sind der Zugang.
  • In den offenen Archiven suchen. Memobase in der Schweiz, der digitale Lesesaal des Bundesarchivs und die Online-Sammlung der Österreichischen Mediathek sind kostenlos zugänglich. Der schnellste Weg, den Wert dieses Erbes zu begreifen, ist, den eigenen Heimatort in einer Wochenschau zu suchen.
  • Ins Kino gehen. In Berlin zeigen die Deutsche Kinemathek und das Zeughauskino zum 27. Oktober restaurierte Kurzfilme. Eine Restaurierung beurteilen kann man ohnehin erst auf der Leinwand, nicht am Bildschirm.
  • Digitalisieren und Zugänglichmachen auseinanderhalten. Eine gesicherte Datei im Archiv nützt niemandem, wenn sie niemand sehen darf. Um diese zweite Hälfte geht es beim Internationalen Tag des allgemeinen Informationszugangs im September, der ebenfalls von der UNESCO stammt.

Für gebaute Denkmäler gibt es ein eingespieltes Publikum: Am Tag des offenen Denkmals im September öffnen Tausende Häuser ihre Türen, und der Verfall eines Fachwerkbaus ist von der Straße aus zu sehen. Genau das ist der Nachteil des audiovisuellen Erbes: Sein Verfall sieht man erst, wenn man das Band einlegt — und dann ist es zu spät.

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