Silvester
Der letzte Tag des Jahres trägt den Namen eines Papstes, der 335 starb. Ausgerufen hat ihn niemand, ein Feiertag ist er fast nirgends — und was um Mitternacht erlaubt ist, regeln Deutschland, Österreich und die Schweiz völlig unterschiedlich.
| Datum | 31. Dezember 2026 |
|---|---|
| Ausgerufen von | nicht dokumentiert |
| Art | Brauchtum im deutschsprachigen Raum |
| Tag im Jahr | 365 von 365 |
| Wochentag | Donnerstag |
Silvester ist der 31. Dezember, der letzte Tag des Jahres. Der Name kommt von Papst Silvester I., der an diesem Datum im Jahr 335 starb: Der 31. Dezember ist sein Gedenktag im römischen Heiligenkalender. Für Silvester ist keine offizielle Ausrufung durch eine Organisation dokumentiert, und außer im Kanton Genf ist der 31. Dezember in Deutschland, Österreich und der Schweiz auch kein gesetzlicher Feiertag. Was um Mitternacht erlaubt ist, regeln die drei Länder allerdings völlig unterschiedlich.
Warum der Tag Silvester heißt
Silvester I. wurde am 31. Januar 314 zum Bischof von Rom gewählt und blieb es bis zu seinem Tod am 31. Dezember 335. In diese 21 Jahre fällt die Wende von der Christenverfolgung zu einer christenfreundlichen Staatspolitik unter Konstantin. Die Eckdaten nennt das Portal katholisch.de.
Bekannter als der Papst ist die Legende über ihn — und die ist nachweislich falsch. Danach soll Silvester den an Aussatz erkrankten Konstantin geheilt und getauft und dafür die Herrschaft über Rom und den Westen des Reiches erhalten haben. Die Urkunde dazu gibt es tatsächlich: das Constitutum Constantini, angeblich 315 oder 317 ausgestellt. Sie ist eine Fälschung von etwa 800. Nachgewiesen hat das 1440 der Humanist Lorenzo Valla. Eines seiner Argumente: In dem Text steht bereits der Name Konstantinopel, den die Stadt zum angeblichen Ausstellungszeitpunkt noch gar nicht trug. Datierung und Fälschungsnachweis dokumentiert das Repertorium Geschichtsquellen des deutschen Mittelalters.
Der Name führt noch in einer zweiten Hinsicht in die Irre. Der 31. Dezember war lange nicht das Jahresende. Im Mittelalter begann das Jahr je nach Region an Weihnachten, an Ostern oder an Mariä Verkündigung. Erst nach der gregorianischen Kalenderreform von 1582 setzte sich der 1. Januar als Jahresanfang durch und damit der 31. Dezember als letzter Tag des Jahres. Der Heiligengedenktag war also älter als das Jahresende, an dem er heute klebt. Darin ähnelt Silvester dem Valentinstag: ein Datum aus dem Heiligenkalender, dessen weltlicher Gebrauch den Heiligen längst überlebt hat.
Feuerwerk: drei Verkaufstage, zwei Abbrenntage
In Deutschland ist Silvester juristisch vor allem eine Ausnahme im Sprengstoffrecht. Feuerwerk der Kategorie F2 — Raketen, Batterien, Knallkörper — darf an Verbraucher nur vom 29. bis 31. Dezember abgegeben werden und nur an Personen ab 18 Jahren. Ist einer dieser drei Tage ein Sonntag, beginnt der Verkauf schon am 28. Dezember. So regelt es § 22 der Ersten Sprengstoffverordnung. Drei Tage also, nicht die ganze Woche zwischen den Jahren.
Abbrennen darf man es an noch weniger Tagen. Nach § 23 derselben Verordnung darf Feuerwerk der Kategorie F2 ohne besondere Erlaubnis nur am 31. Dezember und am 1. Januar gezündet werden, und nur von Personen ab 18 Jahren. Und nicht überall: In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden ist es verboten.
Vier Dinge, die oft falsch erzählt werden
Silvester ist kein Feiertag — mit einer Ausnahme. Weder in einem deutschen Bundesland noch in Österreich ist der 31. Dezember ein gesetzlicher Feiertag; wer arbeitet, arbeitet, sofern Tarif- oder Arbeitsvertrag nichts anderes vorsehen. Die Ausnahme liegt in der Schweiz: Im Kanton Genf steht der 31. Dezember als Jahrestag der Restauration de la République von 1813 auf der Liste der offiziellen kantonalen Feiertage. Damit unterscheidet sich Silvester von Christi Himmelfahrt, an dem der Vatertag hängt: Christi Himmelfahrt ist bundesweit gesetzlicher Feiertag, Silvester in Deutschland nie.
Die Branche lebt nicht vom Knallen. Das öffentliche Bild ist der Böller, das Geschäft ein anderes: Nach Verbandsangaben machen Batterien und Verbundfeuerwerke über die Hälfte des Umsatzes, reine Knallkörper 4 Prozent.
„Dinner for One“ ist kein britischer Silvesterbrauch. Der Sketch mit Freddie Frinton und May Warden feierte am 8. März 1963 Fernsehpremiere, in der Sendung „Guten Abend, Peter Frankenfeld“ — im März, nicht zum Jahreswechsel. Erst seit 1972 läuft er an jedem Silvestertag in den Dritten Programmen der ARD, und 1988 kam er als am häufigsten wiederholte Produktion ins Guinness-Buch der Rekorde. Alle drei Angaben stehen in einer Mitteilung des NDR.
Bleigießen gibt es nicht mehr zu kaufen. Seit 2018 dürfen Bleigießsets in der EU nicht mehr verkauft werden. Beim Erhitzen entstehen Bleidämpfe, die über die Atemwege in den Körper gelangen — für Kinder besonders riskant. Das Umweltbundesamt rät zu Zinn- oder Wachsgießen und empfiehlt, alte Sets in den Sondermüll zu geben.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz
In Deutschland wird der Abend politisch verhandelt. Ein von der Deutschen Umwelthilfe koordiniertes Bündnis von rund 40 Organisationen, darunter die Gewerkschaft der Polizei und die Bundesärztekammer, fordert ein Verbot privaten Silvesterfeuerwerks. Für die Luftqualität ist der 1. Januar nach Angaben des Umweltbundesamtes der schlechteste Tag des Jahres. Um dieselbe Frage in größerem Rahmen geht es am Internationalen Tag der sauberen Luft für einen blauen Himmel. Daneben steht der kirchliche Teil: Im evangelischen Kirchenjahr heißt der 31. Dezember Altjahrsabend, und viele Gemeinden laden zum Jahresschlussgottesdienst.
In Österreich ist die Rechtslage genau umgekehrt. Nach dem Pyrotechnikgesetz 2010 ist die Verwendung von Pyrotechnik der Kategorie F2 im Ortsgebiet grundsätzlich das ganze Jahr über verboten. Der Bürgermeister kann Teile des Ortsgebiets per Verordnung ausnehmen, wenn davon keine Gefahr und keine unzumutbare Lärmbelästigung ausgeht. Zuständig ist die Gemeinde, nicht der Bund, wie der Österreichische Gemeindebund erklärt.
In Wien liegt der Höhepunkt ohnehin woanders: Um Mitternacht läutet die Pummerin im Stephansdom, danach eröffnet der Donauwalzer das ORF-Programm. Die größte Glocke Österreichs begleitet den Jahreswechsel seit dem Silvestertag 1952, wie die Erzdiözese Wien festhält. Zum Wiener Silvesterpfad kamen zum Jahreswechsel 2025/26 nach Angaben der Stadt Wien rund 800.000 Menschen.
In der Schweiz gibt es kein landesweites Verbot; die Regeln setzen Kantone und Gemeinden. In der Stadt Zürich ist lärmendes Feuerwerk nur an zwei Terminen erlaubt: am 1. August und in der Nacht auf den 1. Januar. Alles andere braucht eine Bewilligung der Polizei. Landesweit könnte sich das ändern. Die Volksinitiative „Für eine Einschränkung von Feuerwerk“ kam mit rund 136.000 Unterschriften zustande und verlangt ein Verbot von Verkauf und Verwendung lärmerzeugender Feuerwerkskörper. Der Bundesrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Der Abstimmungstermin ist der 29. November 2026 (Stand: September 2026).
In einem Winkel der Schweiz kommt Silvester außerdem zweimal vor. Im Appenzeller Hinterland ziehen die Silvesterchläuse am 31. Dezember los und noch einmal am 13. Januar, dem „Alten Silvester“ — dem 31. Dezember nach julianischer Rechnung. Als 1582 der gregorianische Kalender kam, folgte auf den 4. Oktober direkt der 15. Das reformierte Ausserrhoden ließ sich vom Papst nichts vorschreiben und behielt den alten Termin. Die Gruppen heißen Schuppel, ziehen von Hof zu Hof, läuten ihre Schellen und singen ein Zäuerli, einen Naturjodel. Den Hintergrund erklärt SRF; fällt einer der beiden Tage auf einen Sonntag, sind die Chläuse laut der Gemeinde Urnäsch am Samstag davor unterwegs.
Was man vor dem Abend wissen sollte
- Die Regeln sind lokal, nicht national. In Deutschland gilt Bundesrecht mit Ortsverboten, in Österreich ist das Ortsgebiet im Grundsatz gesperrt, in der Schweiz entscheidet die Gemeinde.
- Die Verkaufstage merken, nicht raten. 29. bis 31. Dezember, und ab dem 28., wenn einer der drei Tage auf einen Sonntag fällt. Wer am 27. losgeht, kommt zu früh.
- Abstand halten. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden ist das Abbrennen verboten.
- Kein freier Tag, außer in Genf. Silvester ist Werktag; frei ist erst der 1. Januar. Wer den 31. frei haben will, braucht Urlaub.
- Beim Orakel auf Wachs oder Zinn ausweichen. Bleigießsets sind seit 2018 nicht mehr verkäuflich; alte Sets gehören in den Sondermüll.
Silvester ist damit kein Aktionstag, sondern ein Heiligengedenktag, der erst nach 1582 an das Jahresende rückte. Wer nur das Praktische braucht, merkt sich drei Regeln: kein freier Tag außer in Genf, Verkauf vom 29. bis 31. Dezember, Abbrennen am 31. Dezember und 1. Januar. Die übrigen Termine des Monats stehen im Kalender für Dezember.
- Umweltbundesamt: Feinstaub durch Silvesterfeuerwerk
- Umweltbundesamt: Silvester ohne viel Schall und Rauch, Bleigießverbot und Alternativen
- § 22 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz: Verkaufstage für Feuerwerk der Kategorie F2
- § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz: Abbrennen und Ortsverbote
- Verband der pyrotechnischen Industrie: Umsatz zum Jahreswechsel 2025/26
- katholisch.de: Silvester I., Patron des Jahreswechsels
- Kanton Genf: offizielle Feiertage, mit dem 31. Dezember als Restauration de la République
- NDR: 50 Jahre Dinner for One — Premiere am 8. März 1963, Silvestertermin seit 1972, Guinness-Rekord 1988
- Geschichtsquellen des deutschen Mittelalters: Constitutum Constantini, Datierung und Fälschungsnachweis
- Kirchenjahr Evangelisch (ELKB, Nordkirche, VELKD): Altjahrsabend
- Deutsche Umwelthilfe: Bündnis für ein Verbot privaten Silvesterfeuerwerks
- Österreichischer Gemeindebund: Zuständigkeiten der Gemeinden nach dem Pyrotechnikgesetz 2010
- Stadt Wien: Wiener Silvesterpfad, Standorte und Besucherzahl
- Erzdiözese Wien: die Pummerin begleitet den Jahreswechsel seit dem Silvestertag 1952
- Schweizerische Bundeskanzlei: künftige Abstimmungstermine und hängige Vorlagen
- Stadt Zürich: Abbrennen von Feuerwerk, erlaubte Termine und Bewilligungspflicht
- SRF: Alter Silvester, ein ehemaliger Silvesterchlaus über den Ausserrhoder Brauch
- Gemeinde Urnäsch: Silvesterchlausen, Termine und Sonntagsregel