Europäischer Pilztag
Aktionstag rund um die Pilze, jedes Jahr am vierten Samstag im September. 2016 von Karin Montag ins Leben gerufen — ohne Behörde, ohne EU-Stelle und ohne UN-Resolution. Was beim Sammeln in Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt.
| Datum | 25. September 2027 |
|---|---|
| Regel | 4. Samstag im September |
| Ausgerufen von | Karin Montag |
| Art | Internationaler Aktionstag |
| Tag im Jahr | 268 von 365 |
| Wochentag | Samstag |
Der Europäische Pilztag fällt auf den vierten Samstag im September; 2026 ist das der 26. September. Ins Leben gerufen hat ihn 2016 Karin Montag, die Herausgeberin der pilzkundlichen Fachzeitschrift „Der Tintling“. Hinter dem Tag steht keine Behörde, keine EU-Stelle und keine UN-Resolution, sondern eine Zeitschriftenredaktion und die Vereine, die mitmachen.
Warum es diesen Tag gibt
Karin Montag gab die Zeitschrift „Der Tintling“ seit 1996 heraus. Die erste Ausgabe erschien am 29. März 1996 in einer Auflage von 1.000 Exemplaren; später waren es 2.600. Das Heft kam ausschließlich im Abonnement, ohne fremde Werbeanzeigen, und behandelte Großpilze, Taxonomie, Mikroskopie und Nomenklatur ebenso wie Küche und Pilzvolkskunde.
Die Idee hinter dem Aktionstag war ein gemeinsamer Termin. Pilzausstellungen, Lehrwanderungen und Bestimmungskurse gab es in Europa reichlich, aber verstreut über den ganzen Herbst und ohne Klammer. Ein fester Tag sollte sie bündeln und sichtbar machen.
Die Initiative nennt sechs Ziele: die Popularität der Pilze steigern, das Wissen über Pilze vertiefen, Jugendliche für das Hobby gewinnen, pilzkundliche Veranstaltungen an diesem Tag zentral ankündigen, die Lebensräume seltener Pilzarten schützen und die traditionellen Pilznamen in den Sprachen der Welt erhalten. Der letzte Punkt ist der ungewöhnlichste: Es geht um Wortschatz, nicht um Biologie.
Das Datum ist kein Jahrestag, sondern eine Saisonentscheidung. Der vierte Samstag im September liegt mitten in der Hauptsaison, wenn Steinpilze, Pfifferlinge und Maronen auf den Wochenmärkten liegen.
Im selben Jahr rief Montag den Speisepilz des Jahres aus. Ausgewählt wurde nach guter Erkennbarkeit, hohem Speisewert und relativer Häufigkeit. Vergeben wurde er sechsmal: Maronen-Röhrling 2016, Gemeiner Riesenschirmling 2017, Flockenstieliger Hexen-Röhrling 2018, Pfifferling 2019, Edel-Reizker 2020 und Gold-Röhrling 2021. Seit 2022 wird er nicht mehr ausgerufen.
Damit nicht zu verwechseln ist der Pilz des Jahres, den die Deutsche Gesellschaft für Mykologie wählt. Für 2026 fiel die Wahl am 4. Oktober 2025 auf den Igelstachelbart (Hericium erinaceus). Der Pilz ist ein gefragter Speisepilz und steht in Deutschland zugleich in Kategorie 2 der Roten Liste: stark gefährdet.
Worum es geht: Pilze sind weder Pflanzen noch Tiere
Pilze bilden ein eigenes Reich. Sie betreiben keine Fotosynthese, ihre Zellwände bestehen aus Chitin, und stammesgeschichtlich stehen sie den Tieren näher als den Pflanzen. Wer Pilze für Pflanzen hält, sucht die Regeln zu ihrem Schutz deshalb an der falschen Stelle.
Die Wissenslücke ist bis heute groß. Der Botanische Garten Kew schätzt im Bericht „State of the World’s Plants and Fungi 2023“ die Zahl der Pilzarten weltweit auf rund 2,5 Millionen. Wissenschaftlich beschrieben sind davon etwa 155.000. Seit 2020 kamen rund 10.200 Arten hinzu; in diesem Tempo bräuchte die Beschreibung des Rests nach Rechnung der Autoren 750 bis 1.000 Jahre.
Für Deutschland ist der Bestand vergleichsweise gut erfasst. Die Rote Liste der Großpilze, die das Bundesamt für Naturschutz Anfang 2017 veröffentlicht hat, führt eine Gesamtartenliste von 9.259 Pilztaxa, von denen 6.162 als Großpilze bewertet wurden. Rund 800 Arten und Varietäten gelten als bestandsgefährdet, über 700 weitere als extrem selten. Die Grundlage sind Fundmeldungen der überwiegend ehrenamtlichen Kartierung der Deutschen Gesellschaft für Mykologie.
Was man sammelt, ist dabei nur der Fruchtkörper. Das eigentliche Lebewesen ist das Myzel im Boden oder im Holz, und das bleibt zurück. Deshalb setzen die Schutzbestimmungen im deutschsprachigen Raum nicht beim Sammeln an sich an, sondern bei Menge und Zweck.
Ein europäischer Tag ohne europäische Institution
Der Name legt eine Einrichtung nahe, die es nicht gibt. Weder eine EU-Stelle noch ein Ministerium noch ein Dachverband hat den Europäischen Pilztag ausgerufen oder später übernommen. Er gehörte einer Zeitschrift — und die gibt es nicht mehr.
Karin Montag starb am 4. November 2025 nach schwerer Krankheit. „Der Tintling“ wurde daraufhin eingestellt, und mit der Zeitschrift ging auch ihre Website vom Netz; dokumentiert ist das im Wikipedia-Artikel zur Zeitschrift. Die Nachricht vom Tod der Herausgeberin machte am Tag darauf im Pilzforum die Runde.
Die Seite pilztag.de ist weiterhin erreichbar und nennt im Impressum unverändert Karin Montag als Verantwortliche. Eine Nachfolgeorganisation für den Tag ist nicht dokumentiert. Getragen wird er seither von denen, die ihn ohnehin gefüllt haben: Pilzvereine, mykologische Arbeitsgemeinschaften, Naturkundemuseen und Forstverwaltungen, die im September ihre Ausstellungen und Beratungen ansetzen.
Für ein Nachschlagewerk heißt das zweierlei. Erstens: Der Tag findet statt, aber er hat keinen Absender mehr, an den man sich wenden könnte. Zweitens: Wer irgendwo liest, es handele sich um einen europäischen Aktionstag im institutionellen Sinn, liest etwas Falsches. Es ist die Idee einer Einzelnen, die weitergetragen wird. Das macht den Tag nicht kleiner, ordnet ihn aber anders ein als den Europäischen Tag der Sprachen. Der liegt am selben Datum und geht vom Europarat aus.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz
Am selben Datum unterscheiden sich die drei Länder vor allem in einer Frage: wie viel man mitnehmen darf.
Deutschland. Paragraf 39 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes erlaubt jedem, Pilze „in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich“ zu entnehmen. Das ist die sogenannte Handstraußregelung. Ein Kilogrammwert steht nicht im Bundesgesetz. Dazu kommt Paragraf 2 der Bundesartenschutzverordnung: Steinpilz, alle heimischen Pfifferlinge, Schweinsohr, Brätling, alle heimischen Birkenpilze und Rotkappen sowie alle heimischen Morcheln sind besonders geschützt. Für den eigenen Bedarf dürfen sie in geringen Mengen gesammelt werden, für den Verkauf nicht.
Österreich. Hier steht die Zahl, die in Deutschland fehlt, im Gesetz. Nach dem Forstgesetz 1975 dürfen höchstens zwei Kilogramm pro Person und Tag gesammelt werden; darüber hinaus ist es eine Verwaltungsübertretung. Die Länder gehen weiter. In Tirol ist das Sammeln auf die Zeit von 7 bis 19 Uhr begrenzt. In Kärnten sind Steinpilze und Eierschwammerl nur vom 15. Juni bis 30. September freigegeben, und organisierte Sammelgruppen sind dort untersagt. Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Wien kennen darüber hinaus keine eigenen Sammelregeln.
Schweiz. Geregelt wird kantonal, und die Grenzen liegen tiefer. Im Kanton Zürich gilt eine Schonzeit vom 1. bis zum 10. jedes Monats und eine Sammelbeschränkung von einem Kilogramm pro Person und Tag. Dazu kommt eine Einrichtung, die es in dieser Dichte nur in der Schweiz gibt: die amtliche Pilzkontrolle. Der Kanton Zürich nennt 31 Pilzkontrollstellen, die meisten unentgeltlich. Wer unsicher ist, legt den Korb dort vor, nach Arten sortiert. Ein landesweites Verzeichnis der Kontrollstellen führt die VAPKO.
Was man tun kann
- Den Korb kontrollieren lassen. In der Schweiz über die Pilzkontrollstellen der VAPKO, in Deutschland über die Pilzsachverständigen der Deutschen Gesellschaft für Mykologie, die dafür eine Karte mit Ansprechpartnern führt.
- Die Notrufnummer vorher kennen, nicht nachher suchen. Schweiz: 145 (Tox Info Suisse). Österreich: 01 406 43 43 (Vergiftungsinformationszentrale Wien). Deutschland: die regionalen Giftinformationszentren, für Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein etwa 0551 19240.
- Nur mitnehmen, was man sicher bestimmt hat. Reste des Funds und der Putzabfall gehören aufgehoben: Bei Verdacht auf eine Vergiftung sind sie das wichtigste Material für die Bestimmung.
- Beim Sammeln die Mengengrenze des jeweiligen Landes einhalten — zwei Kilogramm pro Person und Tag in Österreich, ein Kilogramm im Kanton Zürich, „geringe Mengen für den persönlichen Bedarf“ in Deutschland.
- Funde melden. Die Kartierung der Deutschen Gesellschaft für Mykologie lebt von ehrenamtlichen Meldungen, und sie ist die Datengrundlage der Roten Liste.
- Liegendes Totholz im Wald nicht wegräumen. Alte Bäume und liegendes Holz sind das Substrat vieler gefährdeter Arten, darunter der Igelstachelbart.
- Eine Veranstaltung in der Nähe suchen. Pilzvereine, Naturkundemuseen und botanische Gärten setzen ihre Ausstellungen und Beratungstermine im September an, oft rund um den vierten Samstag.
Der Europäische Pilztag ist ein kleiner Tag mit einem großen Gegenstand — einem Reich von geschätzt 2,5 Millionen Arten, von denen kaum jede sechzehnte einen Namen hat. Wie sehr ein Organismus darunter leidet, ständig für etwas anderes gehalten zu werden, zeigt auch der Welttag des Bambus am 18. September.
- pilztag.de, „Der Europäische Pilztag“
- pilztag.de, Bericht vom ersten Pilztag 2016
- Wikipedia, „Der Tintling“
- Deutsche Gesellschaft für Mykologie, Pilz des Jahres 2026
- Deutsche Gesellschaft für Mykologie, Rote Liste der Großpilze
- Royal Botanic Gardens Kew, „State of the World’s Plants and Fungi 2023“
- Tox Info Suisse, Jahresbericht 2024
- Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 39
- Bundesartenschutzverordnung, Paragraf 2
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Pilze sammeln im Wald
- Österreichische Mykologische Gesellschaft, Pilzschutzbestimmungen
- Kanton Zürich, Pilzkontrolle und Sammelregeln
- VAPKO, Verzeichnis der Pilzkontrollstellen